Seit dem 1.1.2010 haben Sie als Anlagenbetreiber die Pflicht, alle
stationären Kälte- und Klimaanlagen mit einer Füllmenge ab 3 kg FCKW
und H-FCKW (z.B. R22) mindestens jährlich auf Dichtheit überprüfen zu lassen und
entsprechend zu protokollieren.
Artikel 23 Absatz 2 lit.a) EG-VO 1005/2009
Ab
dem 4.7.2007 haben Sie die Pflicht alle stationären Kälte- und
Klimaanlagen mit einer Füllmenge ab 3 kg FKW und H-FKW (z.B. R134a)
mindestens jährlich auf Dichtheit überprüfen zu lassen und ein
Anlagenlogbuch zu führen.
Artikel 3 Absatz 2 lit.a) EG-VO 842/2006
Ihre
Anlagen benötigen eine Kennzeichnung über Kältemittelsorte und
Füllmenge.
Ab 1.1.2010 darf bei
R22-Kälteanlagen nur noch mit Recyclingware nachgefüllt werden. Bis
heute ist noch nicht bekannt, ob überhaupt recyceltes R22 zur Verfügung
stehen wird! Deshalb sollten Anlagen frühzeitig umgestellt werden - nicht
erst, wenn die Anlage schon auf Störung ist, evtl. mit Warenschäden zu
rechnen ist!
An Kälte-/Klimaanlagen
dürfen ab 1.7.2009 nur noch zertifizierte Fachleute Prüfungen, Wartungen
und Reparaturen durchführen.