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Ab Januar 2017 tritt eine Neureglung im Rahmen der F-Gase-Verordnung 517/2014 in Kraft, die die Kennzeichnung von Anlagen mit geregelten Stoffen betrifft. Bei Kälte- und Klimaanlagen, sowie Wärmepumpen, heißt das, dass zusätzlich Angaben zu:

  • dem GWP-Wert des Kältemittels (Global Warming Potential),
  • dem CO2-Äqivalent des in der Anlage befindlichen Kältemittels,
  • ggf. Angaben, ob es sich um aufgearbeitetes oder recyceltes Kältemittel handelt

an der Anlage angebracht werden müssen.

Uns liegen entsprechende Aufkleber vor, die wir auf Wunsch vor Ort mit den Angaben Ihrer Anlagen ergänzen und an den Anlagen anbringen können.