News aus der Branche

Ab dem 1.1.2015 ist die Grundlage der Dichtheitsprüfungen nicht mehr nur das Füllgewicht von 3 / 30 / 300 kg Kältemittel. Es wird jetzt pro Anlage das CO2-Äquivalent ermittelt - ein Produkt aus Füllmenge und dem GWP-Wert des entsprechenden Kältemittels (Treibhauspotential). Somit ergeben sich folgende Grenzwerte / Intervalle für die Dichtheitsprüfungen:

Dichtheitskontrollen für Ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Kältemittel

GWP-Wert

ab 5 Tonnen
jährliche
Kontrolle ab
(mit LES* alle
zwei Jahre)

ab 10 Tonnen
(hermetische
Systeme)

ab 50 Tonnen
halbjährliche
Kontrolle ab
(mit LES*
jährlich)

ab 500 Tonnen
vierteljährliche
Kontrolle ab
(mit LES*
halbjährlich)

R134a

1'430

3,5 kg

7,0 kg

35 kg

350 kg

R404A

3'922

1,3 kg

2,6 kg

13 kg

130 kg

R407C

1'774

2,8 kg

5,6 kg

28 kg

280 kg

R410A

2'088

2,4 kg

4,8 kg

24 kg

240 kg

R32 675 7,4 kg 14,8 kg 74 kg 740 kg
R22 1`810 2,7 kg 5,4 kg 27 kg 270 kg
R422D 2´729 1,8 kg 3,6 kg 18 kg 180 kg
R449A 1397 3,5 kg 7,0 kg 35 kg 350 kg
R448A 1387 3,6 kg 7,2 kg 36 kg 360 kg
R452A 2141 2,3 kg 4,6 kg 23 kg 230 kg

(Angaben ohne Gewähr!)

Kältetechnik für höchste Ansprüche von Fa. Lauerer GmbH für das Institut für Bautechnik an der Technischen Universität München (TUM).
Interresanter Zeitungsartikel vom 11.2.2016, veröffentlicht im Trostberger Tagblatt.
Mit einem "Klick" auf das Bild gelangen Sie zur größeren Darstellung.

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Ab Januar 2017 tritt eine Neureglung im Rahmen der F-Gase-Verordnung 517/2014 in Kraft, die die Kennzeichnung von Anlagen mit geregelten Stoffen betrifft.

Bei Kälte- und Klimaanlagen, sowie Wärmepumpen, heißt das, dass zusätzlich Angaben zu:

  • dem GWP-Wert des Kältemittels (Global Warming Potential),
  • dem CO2-Äqivalent des in der Anlage befindlichen Kältemittels,
  • ggf. Angaben, ob es sich um aufgearbeitetes oder recyceltes Kältemittel handelt

an der Anlage angebracht werden müssen.

Uns liegen entsprechende Aufkleber vor, die wir auf Wunsch vor Ort mit den Angaben Ihrer Anlagen ergänzen und an den Anlagen anbringen können.

 

Beim Umgang mit Kältemitteln, bzw. beim Betreiben von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sind bestimmte Veränderungen zu beachten:

Gewisse Verwendungs- bzw. Inverkehrbringungsverbote der F-Gase Verordnung treten ab 01.01.2020 in Kraft!

  • Serviceverbot an Anlagen mit einem Kältemittel dessen GWP 2500 oder größer ist und einem CO2-Äquivalent der Kältemittelfüllung größer 40t.

Diese Anlagen müssen entweder auf zertifizierte Recyclingware des vorhandenen Kältemittels umgestellt werden oder besser gleich mit einem geeigneten, alternativen Kältemittel umgestellt werden, dessen GWP kleiner 2500 ist. Grundsätzlich ist nicht das Kältemittel als solches verboten, sondern der Einsatz in den oben genannten Anlagen. In kleineren Anlagen, die von der Füllung her unter der 40t Grenze CO2-Äquivalent liegen, darf weiterhin das Kältemittel mit einem GWP größer 2500 eingesetzt werden. Ebenfalls ausgenommen sind Anlagen für Produkttemperaturen von -50 Grad C oder tiefer.

  • Inverkehrbringungsverbot von ortsfesten Kälteanlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP 2500 oder größer.

Hier muss ab diesem Zeitpunkt eine geeignete Lösung mit einem chemischen Kältemittel mit einem entsprechend kleinerem GWP oder ein natürliches Kältemittel gewählt werden. Die Regelung mit der 40t-CO2-Äquivalent Grenze wie beim Serviceverbot besteht hier nicht. Das Verbot betrifft hier alle Anlagen. Einzige Ausnahme sind  auch hier Anlagen zur Kühlung von Produkten mit einer Produkttemperatur von -50 Grad C oder tiefer.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob auch Ihre Anlagen davon betroffen sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf - telefonisch oder per Email.

Da in Zukunft auch immer mehr Kältemittel mit geringem GWP (Global Warming Potential, Treibhauspotential) verwendet werden müssen, ist auch bei der Planung von neuen Kälte- und Klimaanlagen auf die Auswahl des richtigen Kältemittels für die Zukunft zu achten:

- bei Klimaanlagen statt R410A eventuell das Kältemittel R32
- bei Kälteanlagen statt R404A z. B. die Kältemittel R449A, R448A, R452A
- oder natürliche Kältemittel, z. B. R290 (Propan, GWP 3) oder R744 (Kohlendioxid CO2, GWP 1)

Die Verfügbarkeit der bisherigen Kältemittel - mit hohem GWP - wird sich stark reduzieren, dafür ist mit stetig steigenden Bezugskosten zu rechnen.
Reagieren Sie rechtzeitig und lassen Sie Ihre Kälte-/Klima-Anlagen auf Kältemittel mit niedrigem GWP umrüsten.
Fragen Sie einfach bei uns an, wir beraten Sie gerne. 

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