Ab Januar 2017 tritt eine Neureglung im Rahmen der F-Gase-Verordnung 517/2014 in Kraft, die die Kennzeichnung von Anlagen mit geregelten Stoffen betrifft. Bei Kälte- und Klimaanlagen, sowie Wärmepumpen, heißt das, dass zusätzlich Angaben zu:
an der Anlage angebracht werden müssen.
Uns liegen entsprechende Aufkleber vor, die wir auf Wunsch vor Ort mit den Angaben Ihrer Anlagen ergänzen und an den Anlagen anbringen können.
Mit einer Klimaanlage, die vom Kälte-Klima-Fachmann auf die zu klimatisierenden Räume abgestimmt worden ist, steigern Sie Ihr Wohlbefinden und Ihre Leistungsfähigkeit. Sie schaffen sich Ihr eigenes "Wohlfühl"-Klima!
Durch Ihre Klimaanlage beeinflussen Sie:
Jeder Mensch ist ein Individuum und hat ein allgemeines persönliches Empfinden. Aufgrund Ihrer Empfindungen und Ihrer ausgeübten Tätigkeiten (sitzend, stehend, in Bewegung) passen Sie die Einstellungen Ihrer Klimaanlage exakt Ihren Bedürfnissen an. Ein allgemeines "So muss es sein!" gibt es nicht.
Ein paar praktische Tipps zur Einstellung der Raumtemperatur:
Die Umgebungstemperatur wirkt sich stark auf unsere Leistungsfähigkeit aus (z. B. nur noch 80 % Leistung bei +27 °C, 56 % Leistung bei 31 °C). Die Temperatur-Sollwerte sollten zwischen 21 °C und 26 °C eingestellt werden - wieder abhängig vom persönlichen Empfinden und von der ausgeübten Tätigkeit. Menschen, die sich mehr körperlich betätigen, benötigen eine niedrigere Raumtemperatur als Menschen mit überwiegend sitzender Tätigkeit (Büroarbeitsplätze).
Die Raumtemperatur sollte aber nicht mehr als 6°K unter der Außentemperatur sein, um den Kreislauf nicht zu belasten - das bedeutet im Sommer bei Außentemperaturen +32 °C im Raum nicht kühler als +26 °C.
Entscheiden Sie sich für eine Raumtemperatur und stellen diese mit Ihrer Fernbedienung ein. Ihre Klimaanlage wird versuchen, die eingestellte Temperatur zu erreichen - unabhängig von der Außentemperatur. Achtung: stellen Sie die Temperatur nicht zu niedrig ein - Sie verbrauchen unnötig mehr Energie, Sie können zu frösteln beginnen, müssen nachregulieren.
Bessere Luftqualität durch Filterung der Luft:
Saubere Luft trägt wesentlich zum Wohlbefinden des Menschen bei. Die Klima-Innengeräte verfügen deshalb über verschiedene Filtersysteme, die die umgewälzte Raumluft von Staub reinigen. Die Filter sind regelmäßig zu säubern, entweder mit einem Staubsauger oder auch unter fließendem Wasser (Bedienungsanleitung der Hersteller beachten!). Einige Fernbedienungen sind mit einer Anzeige versehen, die Ihnen die Notwendigkeit der Filterreinigung signalisiert.
Diese Klimaanlagen wälzen nur die vorhandene Raumluft um - somit keine Einbringung von Bakterien oder Viren über Lüftungsleitungen! Bitte beachten Sie die Wartungsanleitungen der Hersteller!
Die Klimaanlage sorgt nur für die gewünschte Temperatur im Raum (Nebeneffekt im Sommer: Feuchte-Reduzierung der schwülwarmen Luft), bringt aber keine Frischluft (Sauerstoff) ein. Ist keine zusätzliche Lüftungsanlage vorhanden, kann durch Stoßlüften der Sauerstoffgehalt angehoben werden. Achtung: gekippte Fenster sorgen nur für einen hohen Energieverbrauch, die Sauerstoffzufuhr ist geringer als beim Stoßlüften.
Luftverteilung im Raum:
Für die Luftverteilung sind zwei Kriterien ausschlaggebend: Zum Einen wird über die Lüfterstufe (Lüftergeschwindigkeit) die umgewälzte Luftmenge reguliert und zum Anderen wird über die Einstellung der Luftleitlamellen die Luftstromrichtung variiert. Die Lüfterstufe und die Luftstromrichtung kann von Ihnen manuell eingestellt werden - es sollte ausreichend Luftbewegung vorherrschen, aber keine Zugluft entstehen. Die meisten Klimaanlagen können die Luftstromrichtung über die Luftleitlamellen sogar mehrfach variieren (vertikal und horirontal). So kann vermieden werden, dass der Luftstrom direkt auf eine Person gerichtet ist. Sehr gute Erfahrungen liefern die 4-Wege-Deckenkassetten, mit ihrem "360°"-Luftaustritt. Die Luftleitlamellen können so eingestellt werden, dass die gekühlte Luft an der Decke entlangströmt (Coanda-Effekt) und sich so gleichmäßig im Raum verteilt.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns bitte!
Ab dem 1.1.2015 ist die Grundlage der Dichtheitsprüfungen nicht mehr nur das Füllgewicht von 3 / 30 / 300 kg Kältemittel. Es wird jetzt pro Anlage das CO2-Äquivalent ermittelt - ein Produkt aus Füllmenge und dem GWP-Wert des entsprechenden Kältemittels (Treibhauspotential). Somit ergeben sich folgende Grenzwerte / Intervalle für die Dichtheitsprüfungen:
Dichtheitskontrollen für Ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen |
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Kältemittel |
GWP-Wert |
ab 5 Tonnen |
ab 10 Tonnen |
ab 50 Tonnen |
ab 500 Tonnen |
R134a |
1'430 |
3,5 kg |
7,0 kg |
35 kg |
350 kg |
R404A |
3'922 |
1,3 kg |
2,6 kg |
13 kg |
130 kg |
R407C |
1'774 |
2,8 kg |
5,6 kg |
28 kg |
280 kg |
R410A |
2'088 |
2,4 kg |
4,8 kg |
24 kg |
240 kg |
R32 | 675 | 7,4 kg | 14,8 kg | 74 kg | 740 kg |
R22 | 1`810 | 2,7 kg | 5,4 kg | 27 kg | 270 kg |
R422D | 2´729 | 1,8 kg | 3,6 kg | 18 kg | 180 kg |
R449A | 1397 | 3,5 kg | 7,0 kg | 35 kg | 350 kg |
R448A | 1387 | 3,6 kg | 7,2 kg | 36 kg | 360 kg |
R452A | 2141 | 2,3 kg | 4,6 kg | 23 kg | 230 kg |
(Angaben ohne Gewähr!)
Beim Umgang mit Kältemitteln, bzw. beim Betreiben von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen sind bestimmte Veränderungen zu beachten:
Gewisse Verwendungs- bzw. Inverkehrbringungsverbote der F-Gase Verordnung treten ab 01.01.2020 in Kraft!
Diese Anlagen müssen entweder auf zertifizierte Recyclingware des vorhandenen Kältemittels umgestellt werden oder besser gleich mit einem geeigneten, alternativen Kältemittel umgestellt werden, dessen GWP kleiner 2500 ist. Grundsätzlich ist nicht das Kältemittel als solches verboten, sondern der Einsatz in den oben genannten Anlagen. In kleineren Anlagen, die von der Füllung her unter der 40t Grenze CO2-Äquivalent liegen, darf weiterhin das Kältemittel mit einem GWP größer 2500 eingesetzt werden. Ebenfalls ausgenommen sind Anlagen für Produkttemperaturen von -50 Grad C oder tiefer.
Hier muss ab diesem Zeitpunkt eine geeignete Lösung mit einem chemischen Kältemittel mit einem entsprechend kleinerem GWP oder ein natürliches Kältemittel gewählt werden. Die Regelung mit der 40t-CO2-Äquivalent Grenze wie beim Serviceverbot besteht hier nicht. Das Verbot betrifft hier alle Anlagen. Einzige Ausnahme sind auch hier Anlagen zur Kühlung von Produkten mit einer Produkttemperatur von -50 Grad C oder tiefer.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob auch Ihre Anlagen davon betroffen sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf - telefonisch oder per Email.
Da in Zukunft auch immer mehr Kältemittel mit geringem GWP (Global Warming Potential, Treibhauspotential) verwendet werden müssen, ist auch bei der Planung von neuen Kälte- und Klimaanlagen auf die Auswahl des richtigen Kältemittels für die Zukunft zu achten:
- bei Klimaanlagen statt R410A eventuell das Kältemittel R32
- bei Kälteanlagen statt R404A z. B. die Kältemittel R449A, R448A, R452A
- oder natürliche Kältemittel, z. B. R290 (Propan, GWP 3) oder R744 (Kohlendioxid CO2, GWP 1)
Die Verfügbarkeit der bisherigen Kältemittel - mit hohem GWP - wird sich stark reduzieren, dafür ist mit stetig steigenden Bezugskosten zu rechnen.
Reagieren Sie rechtzeitig und lassen Sie Ihre Kälte-/Klima-Anlagen auf Kältemittel mit niedrigem GWP umrüsten.
Fragen Sie einfach bei uns an, wir beraten Sie gerne.